Privatversicherungen und Beihilfe
Die Kosten der Therapie werden in der Regel durch private Versicherungen oder die Beihilfe übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), und können, je nach Komplexität der Behandlung, zwischen dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen Steigerungssatz variieren. Ab dem 3,5 fachen Steigerungssatz ist jeder Arzt dazu verpflichtet, eine Begründung des Satzes zu liefern, nach meiner Erfahrung werden auch in diesen Fällen die Kosten zur Gänze übernommen. Die Bedingungen der Kostenübernahme sind je nach Bundesland individuell geregelt, daher ist es ratsam, sich vor Therapiebeginn über die Konditionen zu informieren.
Selbstzahlende Klienten
Mit selbstzahlenden Klienten treffe ich eine Honorarvereinbarung, die sich an den individuellen Möglichkeiten und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert.

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