Privatversicherungen
Die Kosten der Therapie werden in der Regel durch private Versicherungen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), und können, je nach Komplexität der Behandlung zwischen dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen Steigerungssatz variieren.
Beihilfe
Die Kostenübernahme durch die Beihilfe ist in der Regel möglich. Die Bedingungen der Kostenübernahme sind je nach Bundesland individuell geregelt, daher ist es ratsam, sich vor Therapiebeginn über die Konditionen zu informieren.
Selbstzahlende Klienten
Die Kosten sind nachfolgend aufgeführt:

Um Ihnen ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Einwillligung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.