Preise

Privatversicherungen

Die Kosten der Therapie werden in der Regel durch private Versicherungen übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), und können, je nach Komplexität der Behandlung, zwischen dem 2,3-fachen und dem 3,5-fachen Steigerungssatz variieren.

Beihilfe

Die Kostenübernahme durch die Beihilfe ist in der Regel möglich. Die Bedingungen der Kostenübernahme sind je nach Bundesland individuell geregelt, daher ist es ratsam, sich vor Therapiebeginn über die Konditionen zu informieren.

Selbstzahlende Klienten

Mit selbstzahlenden Klienten wird eine Honorarvereinbarung getroffen, die sich ebenfalls an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) orientiert.